Property-Rights-Theorie

Die Property-Rights-Theorie wird gerne mit "Theorie der Verfügungsrechte" übersetzt. Das trifft es auch ganz gut. Die Property-Rights sind die Handlungs- und Verfügungsrechte an einem Gut, welche insbesondere durch Verträge festgelegt sind.

Dabei gibt es vier Arten von Verfügungsrechten:
  • usus
  • abusus
  • usus fructus
  • ius abutendi
Diese Begrifflichkeiten werden im folgenden weiter erklärt.

usus

"usus" ist das Recht, ein Gut zu nutzen. Gemeint ist hier lediglich der Gebrauch eines Gutes.

abusus

"abusus" erlaubt es, ein Gut zu verändern.

usus fructus

Als "usus fructus" wird das Recht bezeichnet, die Erträge, die ein Gut erbringt einzubehalten. Allerdings muss man auch für die Verluste, die ein Gut verursacht, haften.

ius abutendi

"ius abutendi" ist das sogenannte Liquidationsrecht. Es erlaubt, das Gut ganz oder nur teilweise an Dritte zu veräußern.

Verteilung der Property-Rights

Die Property-Rights können unter mehreren Akteuren bzw. Individuen verteilt sein. 

Vollständige Zuordnung

Man spricht von einer vollständigen Zuordnung der Property-Rights, wenn nur ein Akteur alle Teilrechte alleine besitzt.

Unvollständige Zuordnung

Eine unvollständige Zuordnung liegt jedoch vor, wenn ein Teilrecht auf mehrere Akteure oder die einzelnen Teilrechte auf mehrere Akteure aufgeteilt sind. Man spricht im diesem Zusammenhang von verdünnten Property-Rights.

Die Folge davon ist, dass es zu sogenannten externen Effekten kommen kann, da die Handlung eines Akteurs Auswirkungen auf andere Akteure haben.

Externe Effekte 

Als externe Effekte beschreibt man positive oder negative Nebeneffekte, die durch eine unvollständige Zuordnung der Property-Rights entstehen. Diese Effekte werden dabei nicht über den Markt oder sonst wirtschaftlich ausgeglichen.

Ein klassisches Beispiel dafür ist der Umweltschutz: Hierbei gibt es keinen klaren Verantwortlichen für Umweltverschmutzungen. Da keiner direkt verantwortlich ist, achten Unternehmen zum Beispiel nicht auf besondere, nicht vom Gesetz vorgeschriebene Regeln zum Vorbeugen von Umweltverschmutzungen.

08.02.2015